Was ich für Sie tun kann

Als kompetente und unabhängige Partnerin prüfe, berechne, bewerte und optimiere ich Ihre Rentenansprüche. Dazu gehört die Beratung und Vertretung in allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie des Schwerbehindertenrechts und des sozialen Entschädigungsrechts.

 

Ich kläre sozialversicherungsrechtliche Fragen und vertrete Sie vor den Sozialgerichten. Des Weiteren führe ich Rentenantragsverfahren durch. Hierzu gehören neben gesetzlichen und privaten Renten auch berufliche Zusatzrenten, sowie Betriebsrenten. Diese Verfahren führe ich für Sie einschließlich der Korrespondenz zuverlässig und professionell durch.   

Meine Leistungen auf einen Blick

  • Überprüfung von Rentenauskünften und Rentenbescheiden, u. a. hinsichtlich der Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten und deren korrekter Bewertung

  • Rentenantragstellung von Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten 

  • Ermittlung der Rentenhöhe (Vorausberechnungen, Hochrechnungen) auf Basis aktueller und zukünftiger rentenrechtlicher Zeiten 

  • Erhebung von Widersprüchen gegen ergangene Bescheide (Widerspruchsverfahren) 

  • Klageerhebung und -durchführung zur Durchsetzung von Ansprüchen in allen Zulassungsbereichen 

  • Freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Erreichen und Optimieren von Ansprüchen (Ausgleich von Rentenabschlägen)

  • Gestaltung freiwilliger Versicherungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Beitragsleistung 

  • Ermittlung der Rentenlücke für anstehende Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber 

  • Klärung des idealen Zeitpunkts des Renteneintritts unter Beachtung der gesetzlicher Abschlagsregelungen und der individuellen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen 

  • Beratende Unterstützung beim Übergang vom aktiven Berufsleben in die Rente
     
  • Zutrittsmöglichkeiten gesetzliche Krankenversicherung, Abgrenzung freiwillige Versicherung und Versicherungspflicht

  • Beratung bei der Frage „Was darf ich bei Rentenbezug hinzuverdienen?“ 

  • Beantragung von Schwerbehindertenausweisen 

  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 

  • Hilfe bei der Feststellung von Versicherungspflicht oder -freiheit von Selbständigen
     
  • Prüfung der rentenrechtlichen Bedeutung bei Berufsausübung im Ausland 

  • Altersvorsorgeberatung

  • Prüfung der rentenrechtlichen Bedeutung bei Berufsausübung im Ausland

  • Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung

  • Altersvorsorgeberatung

 

... und vieles mehr. Kontaktieren Sie mich!


Die Gebührenfrage

Als Angehörige eines rechtsberatenden Berufes rechne ich grundsätzlich Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. 

Hilfe im Rentendschungel

„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“

(Bundestagsdrucksache 8/4277)